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Anleitungen · Akten-Safe

Unterlagen freigeben

Ihr Akten-Safe ist zu, auch für uns. Wenn wir Ihnen bei etwas helfen sollen, öffnen Sie uns die Tür — und nur so lange wie nötig.

  1. Warum wir Sie fragen müssen

    Wir können Ihre Unterlagen nicht von uns aus ansehen — das ist keine Selbstverpflichtung, sondern eine Eigenschaft der Verschlüsselung: Ohne Ihren Schlüssel gibt es nichts zu lesen. Deshalb kommt bei jeder Hilfe zuerst eine Frage von uns, und ohne Ihr Ja passiert nichts.

  2. Eine Freigabe erteilen

    Klicken Sie oben auf Freigaben. Ganz oben steht „Zugriff für Ihren Ansprechpartner".

    Wählen Sie bei Umfang, ob wir den gesamten Akten-Safe sehen dürfen oder nur bestimmte Dokumente — dann setzen Sie Häkchen vor die betreffenden Unterlagen. Bei Freigabe gilt bis Ende des Tages wählen Sie den letzten Tag; vorgeschlagen ist der heutige. Bei Anlass können Sie freiwillig hineinschreiben, worum es geht. Dann klicken Sie auf Freigabe erteilen.

  3. Wie viel und wie lange

    Beides bestimmen Sie. Am sparsamsten: nur die Unterlagen, um die es geht, und heute als letzter Tag. Für eine längere Sache — eine Betreuung, ein laufendes Verfahren — sind bis zu zwölf Monate möglich. Nachlegen geht jederzeit.

  4. Die Freigabe beenden und nachlesen

    Unter Bestehende Freigaben steht jede Freigabe mit Anlass und Restlaufzeit; eine laufende beenden Sie mit Zugriff sofort beenden, sonst läuft sie von allein ab.

    Weiter unten steht „Wer hat wann zugegriffen" — jeder Zugriff mit Zeitpunkt und Person. Das ist keine Geste: Wir können nichts ansehen, ohne dass es dort erscheint.

  5. Eine Vertrauensperson benennen

    Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt, können Sie auf derselben Seite eine Person benennen, die dann Zugang bekommt — Ihre Tochter, Ihren Mann, wen Sie möchten. Sie tragen E-Mail-Adresse, Namen und eine Wartezeit ein.

    Diese Person sieht nichts, solange nichts passiert ist. Fordert sie den Zugriff an, bekommen Sie sofort eine Mail und können widersprechen — erst wenn die Wartezeit ohne Widerspruch verstreicht, wird freigeschaltet. Abberufen können Sie die Person jederzeit.

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